Vorsicht beim Türöffnen – Autotür vs Fahrrad
Wer hat Schuld, wenn durch Autotür öffnen Radfahrer stürzt? Beim Ein- und Aussteigen aus einem Fahrzeug haben alle Insassen des Fahrzeugs besondere Vorsicht walten zu lassen. Gemäß § 14 StVO hat man sich so zu verhalten, dass die Gefährdung anderer ausgeschlossen ist. Dies stellt den höchsten anzuwendenden Sorgfaltsmaßstab im Straßenverkehr dar. Wozu die Verletzung dieser Sorgfaltspflicht führen kann verdeutlicht nun aktuell ein Urteil des Oberlandesgerichts Celle vom 06.11.2018 (15 U 61/18). Mitverschulden des Radfahrers In diesem dem OLG vorliegenden Fall, hatte eine Autofahrerin ordnungsgemäß auf einem Seitenstreifen geparkt und wollte gerade aussteigen. Als sie daher ihre Fahrertür öffnete, stieß ein auf der Straße vorbeifahrender Radfahrer gegen die Tür und stürzte, wobei er sich schwer verletzte. Streitig in diesem Fall war, [...]