Dieselskandal. Ohne Update, keine Betriebserlaubnis

Dieselskandal. Ohne Update, keine Betriebserlaubnis

Rechtsanwalt für Schadenmanagement

Stilllegung von Diesel-Fahrzeugen ohne Software

Wer ein vom Dieselskandal betroffenes Fahrzeug mit Abschaltvorrichtungen der Abgasreinigung besitzt und sich weigert das vorgegebene Softwareupdate durchführen zu lassen, muss damit rechnen sein Fahrzeug nicht mehr weiter nutzen zu dürfen.

Dies haben bereits mehrere Gerichte entschieden.

Aktuelle Rechtsprechung

Im aktuellen Fall, über den der Hessische Verwaltungsgerichtshof nun entschieden hat, wurde dem betroffene Fahrzeughalter zunächst durch das Kraftfahrtbundesamt aufgegeben, die im Rahmen des Dieselskandals verbaute Abschaltsoftware durch ein Update beseitigen zu lassen.

Dieser Aufforderung folgte der Autobesitzer aber nicht, woraufhin der Lahn-Dill-Kreis ihm mittels einer Stilllegungsverfügung die Betriebserlaubnis für sein Fahrzeug entzog.

Nachdem bereits das Verwaltungsgericht Gießen die Stilllegung für rechtmäßig erachtete, folgte nun auch die obersten Hessischen Verwaltungsrichter dieser Auffassung.

Die Richter urteilten, dass durch den Betrieb des nicht nachgerüsteten Dieselfahrzeugs die Typengenehmigung erloschen sei. Die entstehenden Emissionswerte würden unzulässig erhöht und daraus ergebe sich eine ernstzunehmende Gefahr für die allgemeine Gesundheit und die Umwelt. Diese Interessen der Allgemeinheit würden jene des Fahrzeughalters an der Weiternutzung seines Fahrzeugs überwiegen.

Auch sei dem Fahrzeughalter eine ausreichend lang bemessene Frist zum Nachweis der Ausführung der erforderlichen Arbeiten gegeben, sodass die Stilllegung auch in dieser Hinsicht verhältnismäßig sei (so der VGH Hessen, Beschl. vom 20.03.2019, 2 B 261/19).

 

Fazit

Dieser Richterspruch reiht sich in die Entscheidungen des Verwaltungsgerichts München (Urt. v. 28.11.2018, M 23 K 18.2902 sowie des OVG NRW (Beschl. vom 17.08.2018, 8 B 548/18) ein.

Jeder Betroffene, der sich weigert das entsprechende Update durchführen zu lassen, muss mit einer Betriebsuntersagung rechnen.

 

Zum Schutze der Umwelt machen die Behörden nun also Ernst und bekommen hierbei von den Gerichten Rückendeckung.

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