Philosophie der Kanzlei

Philosophie der Kanzlei2022-02-11T13:22:48+02:00

Warren Buffet, einer der bekanntesten Investoren und Unternehmer, schuf den Begriff „Circle of Competence“, übersetzt „Kompetenzkreis“.

Er meint damit, dass sich jeder Mensch in seinem Berufsleben einen Kompetenzkreis zulegen und sich ausschließlich in diesem Kompetenzkreis bewegen sollte. Alles was innerhalb des Kreises liegt beherrscht man perfekt, was außerhalb liegt, versteht man nicht, oder nur zum Teil.

Buffets Motto:

„Kennen Sie Ihren Kompetenzkreis und bleiben Sie darin. Es ist nicht so furchtbar wichtig, wie groß dieser Kreis ist. Aber es ist furchtbar wichtig zu wissen, wo genau diese Kreislinie verläuft.“

Getreu diesem Motto haben wir bereits vor 15 Jahren unseren Kompetenzkreis um das Thema Verkehrsrecht gezogen. Bei unserer täglichen Arbeit bewegen wir uns zu 99 % im Bereich Verkehrsrecht. Sei es, dass wir Beteiligte eines Verkehrsunfalles, Mandaten bei Problemen nach einem Autokauf, Beschuldigte in einem verkehrsstrafrechtlichen Verfahren, oder in einem Bußgeldverfahren vertreten.

Wir bewegen uns immer und ausschließlich in unserem Kompetenzkreis.

Im Verkehrsrecht können wir unseren Mandanten die bestmögliche Vertretung / Beratung garantieren. Mandate aus anderen Rechtsgebieten, außerhalb unseres Kompetenzkreises, nehmen wir nicht an.

Haben Sie also ein Anliegen / Problem das innerhalb unseres Kompetenzkreises liegt, melden Sie sich bei uns. Wir garantieren die bestmögliche anwaltliche Vertretung / Beratung. Liegt es außerhalb unseres Kompetenzkreises, suchen Sie sich einen Anwalt dessen Kompetenzkreis sich mit Ihrem Anliegen deckt.

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