Dieselskandal. Ohne Update, keine Betriebserlaubnis
Stilllegung von Diesel-Fahrzeugen ohne Software Wer ein vom Dieselskandal betroffenes Fahrzeug mit Abschaltvorrichtungen der Abgasreinigung besitzt und sich weigert das vorgegebene Softwareupdate durchführen zu lassen, muss damit rechnen sein Fahrzeug nicht mehr weiter nutzen zu dürfen. Dies haben bereits mehrere Gerichte entschieden. Aktuelle Rechtsprechung Im aktuellen Fall, über den der Hessische Verwaltungsgerichtshof nun entschieden hat, wurde dem betroffene Fahrzeughalter zunächst durch das Kraftfahrtbundesamt aufgegeben, die im Rahmen des Dieselskandals verbaute Abschaltsoftware durch ein Update beseitigen zu lassen. Dieser Aufforderung folgte der Autobesitzer aber nicht, woraufhin der Lahn-Dill-Kreis ihm mittels einer Stilllegungsverfügung die Betriebserlaubnis für sein Fahrzeug entzog. Nachdem bereits das Verwaltungsgericht Gießen die Stilllegung für rechtmäßig erachtete, folgte nun auch die obersten Hessischen Verwaltungsrichter dieser Auffassung. Die Richter urteilten, dass [...]