Tipps bei einer Verkehrskontrolle

Tipps bei einer Verkehrskontrolle

Verhalten Verkehrskontrolle Polizei

Was muss ich bei einer Verkehrskontrolle beachten?

„Polizei, bitte folgen!“ oder die klassische Kelle – bei den meisten Autofahrern sorgen diese Zeichen erst einmal für einen kurzen Schreck. Fast immer handelt es sich aber um bloße Routinekontrollen. Die Kenntnis seiner Rechte beruhigt und wenn die folgenden Punkte beachtet werden steht der schnellen Weiterfahrt meist nichts im Wege.

1. Der Aufforderung zum Anhalten Folge leisten

Der Aufforderung umgehend nachkommen. Ansonsten wird zumindest ein Bußgeld von 70 € mit 1 Punkt in Flensburg verhängt. Daher: umgehend rechts ranfahren, den Motor abstellen, zunächst im Fahrzeug verbleiben und die Hände gut sichtbar am Lenkrad belassen, um nicht etwa den Anschein einer Bedrohung zu vermitteln.

2. Ruhe bewahren

Ruhe bewahren und jede Art der Konfrontation vermeiden.

3. Den Dienstausweis zeigen lassen

Sie sollten sich gleich zu Beginn der Kontrolle den Dienstausweis der Beamten zeigen lassen und sich die Namen notieren. Der nun nicht mehr anonyme Beamte kann dadurch dafür sensibilisiert werden, seine Befugnisse nicht zu überschreiten.

Außerdem können diese Informationen in einem etwaigen gerichtlichen Verfahren von Vorteil sein. Einer entsprechenden Aufforderung des Betroffenen haben die Beamten nachzukommen.

4. Wozu bin ich bei einer Verkehrskontrolle verpflichtet?

  • Der Führerschein und der Fahrzeugschein sind nach entsprechender Aufforderung vorzuzeigen. Sollten die Dokumente vergessen worden sein so ist ein Bußgeld fällig.
  • Angaben zur Person (Name, Alter, Adresse etc) sind wahrheitsgemäß zu machen. Wer hier falsche Daten angibt, begeht eine bußgeldbewährte Ordnungswidrigkeit.
  • Warndreieck, Warnweste und Verbandskasten sind nach Aufforderung vorzeigen.
  • Nach entsprechender Aufforderung aus dem Fahrzeug auszusteigen ist ebenso verpflichtend.
  • Es ist zu dulden, dass die Beamten das Fahrzeug – zumindest von außen – auf die Verkehrstauglichkeit prüfen

5. Wozu bin ich nicht verpflichtet bei einer Verkehrskontrolle?

Mit Ausnahme zu den Angaben zur Person dürfen straflos unzutreffende Antworten gegeben werden.(z.B. Alkoholkonsum, Schlafdefizit, Einnahme Medikamente usw.)  Ausnahme: Dritte dürfen nicht vorsätzlich falsch belastet werden.

  • die Teilnahme an einem Atemalkoholtest
  • die Abgabe einer Urinprobe
  • oder Teilnahme an Drogentests (Pupillentest oder Drugwipe-Test)
  • Koordinationstests (Koordinationstests sind Tests wie bspw. Finger zur Nase führen, geradeaus auf einer Linie laufen etc.)

sind immer freiwillig.

Grundsatz: Der Betroffene ist nicht verpflichtet an seiner eigenen Überführung mitzuwirken!

Verweigerung von Alkoholtest, Urinprobe, Drogentest oder Koordinationstest

Allerdings muss bei Verweigerung damit gerechnet werden, dass eine Blutprobe erfolgt. Diese ist dann verpflichtend und sie muss, nach aktueller Rechtslage, nicht mal mehr von einem Richter angeordnet werden.

  • Öffnen des Kofferraums, Durchsuchung des Fahrzeugs

Bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle kann das Fahrzeug auf die Verkehrstüchtigkeit überprüft werden. Nicht von der Ermächtigung gedeckt ist allerdings die Durchsuchung des Fahrzeugs. So ist es den Polizisten nicht gestattet, in den Kofferraum zu schauen bzw. diesen zu überprüfen. Hierfür ist, mit Ausnahme der Annahme von „Gefahr in Verzug“, eine richterliche Ermächtigung zur Dursuchung erforderlich. Wenn sich im Kofferraum allerdings das Warndreieck etc. befindet, so lässt sich der Blick der Polizisten in den Kofferraum kaum verhindern.

Tipp: Falls man den polizeilichen Blick in den Kofferraum verhindern will, so sollte die vorzuzeigenden Gegenstände (Verbandskasten, Warndreieck etc.) etwa unter dem Beifahrersitz aufbewahrt werden. Hiergegen ist nichts einzuwenden, solange auf die Gegenstände, auch im Notfall, zügig zugegriffen werden kann.

6. Was sollte man im Eigeninteresse nicht tun?

Bei jeder Art von Verkehrskontrolle empfiehlt es sich schon die Frage, warum man wohl angehalten wurde, nicht zu beantworten. („Wahrscheinlich war ich zu schnell ?“; „Ich weiss, die Ampel war schon rot.“ )

Solche Aussagen können schnell als Schuldeingeständnis gewertet werden. So schneidet man sich selbst Verteidigungsmöglichkeiten gegen einen Bußgeldbescheid ab.

Haben Sie einen Bußgeldbescheid aufgrund einer allgemeinen Verkehrskontrolle erhalten und möchten hierzu rechtliche Beratung? Sprechen Sie uns an und wir prüfen Ihr Anliegen zum Bußgeldbescheid.

2019-03-19T13:36:15+02:00März 19th, 2019|Categories: Bußgeldbescheid, Wissenswertes|Tags: , , , |