Vorsicht bei Kurzzeitkennzeichen!
Gelbe / rote Kennzeichen (Kurzzeitkennzeichen) & Versicherungsschutz Bei Fahrten mit einem roten oder gelben Kennzeichen ist Vorsicht geboten! Nutzen Sie ein solches Nummernschild nicht für rein private Fahrten, denn dann drohen empfindliche Konsequenzen. Über einen solchen Fall hat das Amtsgericht Berlin-Mitte im kürzlich veröffentlichen Urteil vom 12.12.2018, 7 C 3118/18 entschieden. Versicherungsschutz von private Fahrt mit Kurzzeitkennzeichen Wer sein Kurzzeitkennzeichen zu einem anderen Zwecke als den erlaubten nutzt, begeht nicht nur eine strafbewehrte Ordnungswidrigkeit, sondern es drohen auch versicherungsrechtliche Konsequenzen. Erlaubt mit dem gelben Kurzzeitkennzeichen, auch Tageszulassung genannt, sind ausschließlich Fahrten zum nächstgelegenen TÜV oder zur Werkstatt, wo vorliegende Mängel behoben werden. Abgesehen von der Fahrt zur Werkstatt oder zur Hauptuntersuchung (HU) darf das Auto nur zur Überführung und zur [...]