Entziehung des Fahrzeugs
Entziehung der Fahrerlaubnis kennt man, aber "Einziehung des Fahrzeugs"? Wer sein Fahrzeug im Straßenverkehr als Rennmaschine einsetzt, muss aufgrund der entsprechenden Gesetzesänderung nicht nur mit dem Verlust seines Führerscheins, sondern sogar mit der Enteignung seines Fahrzeugs rechnen. Was bislang nur auf dem Papier galt, wurde nun erstmals von einem Hamburger Gericht in die Tat umgesetzt und einem 22-Jährigen Motorradfahrer zum Verhängnis. Dieser war, bei einer Begrenzung auf 100km/h, mit 226 km/h über die Autobahn gerast und hatte im Anschluss innerorts noch 129 km/h auf dem Tacho. Seine Maschine wurde eingezogen und der Betroffene ist damit sein Fahrzeug endgültig los – es wird aller Voraussicht nach versteigert und der Erlös fällt dem Fiskus zu. Dass die Gerichte dieses „scharfe Schwert“ zücken [...]