Vollkasko Übernahme Reparaturkosten bis Wiederbeschaffungswert
Reparaturkosten bis Wiederbeschaffungswert bei Totalschaden im Kaskofall Insbesondere in Zeiten hoher Gebrauchtwagenpreise und langer Wartezeiten auf Neufahrzeuge haben viele Unfallgeschädigte ein Interesse daran auch ihre schwer beschädigten Fahrzeuge reparieren zu lassen, um diese weiternutzen zu können. Hat man den Verkehrsunfall selbst verursacht oder nimmt aus anderen Gründen nur die eigene Vollkaskoversicherung in Anspruch, kommt es erstmal auf das Sachverständigengutachten und die ermittelten Werte an. Hierzu ein kurzes Beispiel: Wenn der Sachverständige bei der Begutachtung nach dem Unfall feststellt, dass die Reparaturkosten bei 11.000 € liegen, das Fahrzeug allerdings vor dem Unfall „nur“ noch 10.0000 € Wert gewesen ist (sog. Wiederbeschaffungswert) und nach dem Unfall noch 5.000 € Wert ist (sog. Restwert), lässt sich nachvollziehen, dass die Vollkaskoversicherung den Schaden als [...]