Rücktritt vom Kaufvertrag wegen Mangel am Fahrzeug

Ein erheblicher Mangel am Fahrzeug ist für den Rücktritt vom Autokauf (Kfz-Kaufvertrag) von entscheidender Bedeutung. Was ist ein erheblicher Mangel am Fahrzeug?

Beim Kauf bzw. Verkauf von Kraftfahrzeugen kommt es immer wieder zu Streitpunkten über einen Mangel am Auto. Dabei stellt sich dem Käufer oft die Frage, kann ich vom Kauf meines Neuwagens oder Gebrauchtfahrzeugs wieder zurücktreten. Wir von der Kanzlei PS/Rechtsanwälte für Verkehrsrecht beraten Sie bei allen rechtlichen Angelegenheit rund um Ihr Auto und den Kauf/Verkauf von Kfz.

PS/Rechtsanwälte sind spezialisierte Anwälte für Verkehrsrecht mit jahrelanger Expertise und Fachkompetenz in der Rechtsberatung für Kfz-Kaufverträge. Gerne unterstützen wir, von PS/Rechtsanwälte für Verkehrsrecht, Sie und beraten Sie mit einer schnellen und unabhängigen telefonischen Ersteinschätzung:

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Rückabwicklung vom Kaufvertrag wegen Dieselskandal

Vom Dieselskandal bzw. Abgasskandal sind mittlerweile sämtliche Dieselfahrzeuge verschiedener Hersteller (Bsp. Mercedes, Peugeot) betroffen – nicht nur Fahrzeuge der VW AG (VW, Porsche, Audi, Skoda, Seat).

Der BGH hat mit Hinweisbeschluss vom 27.02.2019, VIII ZR 225/17 die Rechte der Käufer gestärkt, es sei bei den betroffenen Fahrzeugen von einem Mangel auszugehen.

Die Rückrufe des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) verpflichten sämtliche Hersteller dazu, ein entsprechendes Software-Update bei den betroffenden Fahrzeugen durchzuführen. Für diese Dieselfahrer sind die Folgen schwerwiegend: verweigern sie das Software-Update für das Dieselfahrzeug, droht der Entzug der Betriebserlaubnis des Kfz, lassen sie das Update durchführen, müssen sie mit einschneidenden Nebenwirkungen rechnen.

Die Lösung des Problems könnte die Rückabwicklung Ihres Kfz-Kaufvertrages sein:
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Der Rückabwicklungsrechner im Detail

Der von Ihnen gezahlte Kaufpreis bildet die Grundlage der Berechnung Ihres Vorteils bei Rücktritt vom Kaufvertrag. Im Rahmen der Rückabwicklung wird Ihnen der Schaden ersetzt, den Sie infolge des Kaufs eines Mangels am Fahrzeug (bspw. manipulierten Diesel-Fahrzeugs) erlitten haben. Der von Ihnen gezahlte Kaufpreis bildet damit praktisch die Obergrenze dessen, was Sie zurückerhalten können.

Zwar geben Sie in einem gesonderten Feld noch einmal ein, wie viele Kilometer Sie mit dem vom Mangel betroffenden Fahrzeug (bspw. Ihrem Diesel) zurückgelegt haben. Trotzdem ist der Tachostand beim Kauf eine wichtige Angabe. Schließlich geht man davon aus, dass ein Auto eine maximale Laufleistung (erwartete Laufleistung) hat. Erwirbt der Käufer einen Gebrachtwagen, erwirbt er damit praktisch nur eine Restlaufleistung. Die Berechnungsformel der Nutzungsentschädigung ändert sich. Während beim Neuwagen die Formel für die erwartete Laufleistung wie folgt aussieht: „Bruttokaufpreis x gefahrene Kilometer durch erwartbare Gesamtlaufleistung“, wird bei Gebrauchtwagen durch die erwartbare Restlaufleistung geteilt.

Sie müssen zudem in einem gesonderten Feld Ihren aktuellen Tachostand ein, also wie viele Kilometer Sie mit Ihrem Diesel bzw. Fahrzeug mit Mangel zurückgelegt haben, inklusive der Kilometer die bei Kauf vorlagen. Der aktuelle Tachostand ist eine wichtige Größe bei der Berechnung des Nutzungsersatzes. Schließlich betrifft dies unmittelbar die maximale Laufleistung bzw. erwartete Restlaufleistung.

Auch die Fahrzeugklasse hat einen Einfluss auf die Höhe der Nutzungsentschädigung. Sie setzt einen Maßstab für die Höhe der zu erwartenden Gesamtlaufleistung. Diese unterscheidet sich je nach Fahrzeugklasse. Für jede Klasse gibt es geläufige Schätzwerte, an denen sich die Berechnung letztlich orientiert.

Auch die Fahrzeugklasse („Kleinwagen“,“Kompaktklasse/Mittelklasse“, „Kfz der gehobenen Mittelklasse“ und „Fahrzeug der Oberklasse“) hat einen Einfluss auf die Höhe der Nutzungsentschädigung bei Gebrauchtwagen. Sie setzt die maximale Laufleistung und die bisherigen Kilometer (Tachostand bei Kauf + selbst zurückgelegte Kilometer) ins Verhältnis.

Die zurückgelegten Kilometer stellen die entscheidende Größe bei der Berechnung der Nutzungsentschädigung dar. Schließlich stellt die Nutzungsentschädigung/Nutzungsersatz praktisch ein Kilometergeld für die Nutzung des Autos dar, dass der Kunde dann wieder zurückgibt. Grundsätzlich gilt: Je weniger zurückgelegte Kilometer, desto geringer fällt die Nutzungsentschädigung aus und desto mehr lohnt sich eine Rückabwicklung vom Kfz-Kaufvertrag für Sie.

Im folgenden soll die Berechnung der Nutzungsentschädigung nachvollzogen werden im Falle einer Rückabwicklung des Kaufvertrages. Mit dem Nutzungsentgelt (Nutzungsentschädigung) bekommt der Autoverkäufer vom Käufer einen Wertersatz für die gefahrenen Kilometer. Wichtig dabei sind der Bruttokaufpreis, die erwartete Gesamtlaufleistung und die tatsächlich gefahrenen Kilometer mit dem gekauften Pkw. Bei der Ermittlung des Nutzungsentgelts kann folgende Formel zugrunde gelegt werden:

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Relevant ist der durch die kostenfreie Nutzung ersparte Aufwand des Nutzers, während die eingetretene Wertminderung des Fahrzeugs (die altersbedingte Abnutzung) keine Berücksichtigung findet. Es wird der Gebrauchsnutzen ersetzet, nicht der Wertverlust des Fahrzeugs. Außerdem spielt es keine Rolle, ob die Kilometer mit einem Neufahrzeug oder Gebrauchtfahrzeug gefahren wurden oder ob die zu erwartende Gesamtlaufleistung bereits überschritten war. Des Weiteren ist auch der Restwert des Fahrzeugs für die Berechnung der Nutzungsentschädigung irrelevant.

Die Rückzahlung im Rahmen der Rückabwicklung eines Kaufvertrages erhält der Autokäufer vom Verkäufer des Kraftfahrzeuges. Die Höhe der Zahlung bemisst sich dabei an dem Wert des Fahrzeugs beim Kauf abzüglich der Nutzungsentschädigung.

Der weiter voranschreitende Wertverfall insbesondere bei Dieselfahrzeugen sorgt dafür, dass sich eine Rückabwicklung des Kaufvertrags trotz Nutzungsentschädigung für Sie rechnet. Allein im ersten Jahr liegt der übliche Wertverfall eines Neuwagens bei 25 % des ursprünglichen Kaufpreises. Hinzu kommen etwa weitere 10% pro Jahr. Es kann dabei vorkommen, dass der Wertverlust geringer ist als die Nutzungsentschädigung. Angesichts der aktuellen Entwicklungen im Dieselskandal ist das jedoch mehr als unwahrscheinlich. Man kann davon ausgehen, dass der Wiederverkaufswert durch das inzwischen negative Image des Diesels noch stärker sinken wird. In Anbetracht immer wieder neuer Pressemeldungen um den Abgasskandal ist davon auszugehen, dass sich dieser Trend weiter fortsetzen wird.
Gerade die neuesten Fahrverbote für Dieselfahrzeuge bieten Anlass zur Annahme, dass sich der Diesel auch weiterhin zum Verlustgeschäft entwickelt. Hohe Rabatte auf Dieselneuwagen, negative Pressemeldungen zum schädlichen Software-Update und die Prämien der Hersteller verschlechtern die Situation für Dieselfahrer, die sich von ihrem Gebrauchtwagen trennen wollen. Das Vertrauen in den Dieselmotor und die Hersteller von Dieselfahrzeugen ist gebrochen. Und das macht sich in den Preisen für Diesel bemerkbar. Deswegen nutzen Sie die Möglichkeit, kein Dieselfahrzeug mehr fahren und ihren Diesel Gebrauchtwagen zurückgeben. Ihr Rückzahlungsanspruch kann dabei den Wiederverkaufswert Ihres Diesels deutlich übertreffen.

Sie haben Ihren Vorteil der Rückabwicklung berechnet und möchten sich zu dem weiteren Vorgehen beraten lassen? Kontaktieren Sie uns noch heute. Nutzen Sie dazu unser Formular oder rufen Sie uns unter Tel: 0231 555785-0 an und wir besprechen in einem kostenlosen telefonischen Erstgespräch Ihr Anliegen.
PS/Rechtsanwälte beraten Sie umfassend zu Chancen und Risiken bei der Rückabwicklung des Auto-Kaufvertrages und zeigen Ihnen Ihre Möglichkeiten auf. Die Einschätzung Ihrer individuellen Rückabwicklung wird dabei von unseren Rechtsanwälten genauestens geprüft. Entscheiden Sie sich für ein Vorgehen bei Mangel am Fahrzeug (wie bspw. im Dieselskandal) und PS/Rechtsanwälte für Verkehrsrecht übernehmen mit langjähriger Expertise im Verkehrsrecht Ihren Fall. Auch mit Ihrer Versicherung nehmen wir Kontakt auf und kümmern uns um den reibungslosen Ablauf des Verfahrens. Zunächst versuchen wir dabei, eine außergerichtliche Einigung zum Rücktritt vom Kaufvertrag zu erzielen. Wenn sich die gegnerische Seite darauf nicht einlässt, vertreten wir Ihre Ansprüche auch vor Gericht.

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Über den Rückabwicklungsrechner

Wenn Sie vom Kaufvertrag zurücktreten könnten, können Sie Ihren Anspruch gegenüber dem Verkäufer mit dem Rückabwicklungsrechner ermitteln. Hierdurch lässt sich erkennen, welchen Schaden Sie vermeiden und welche Vorteile Ihnen ein Rücktritt vom Kaufvertrag bietet.

Welchen Betrag kann ich mit dem Rückabwicklungsrechner konkret erhalten?

Unser kostenloser Rechner zur Rückabwicklung vom Autokauf berechnet Ihnen welchen Betrag (Rückerstattung) Sie von der Gegenseite in Ihrem Fall erhalten können. Der berechnete Betrag stellt ein Vorabergebnis dar und gibt Ihnen eine Einschätzung über Ihren voraussichtlichen Schadensanspruch zum Tag der Berechnung.

Wie erhalte ich durch den Rückabwicklungsrechner das endgültige konkrete Ergebnis der Berechnung?

Sobald über Ihren Anspruch auf Rückabwicklung entschieden wurde, wird die Berechnung der Rückerstattung aktualisiert. Dabei kann sich das Ergebnis noch geringfügig verändern, u.a. abhängig davon wie viele Kilometer Sie bis dahin noch mit dem betroffenen Fahrzeug gefahren sind.

Welche Vorteile hat unser Rückabwicklungsrechner?

Der Vorteil unseres des Rückabwicklungsrechners zum Auto-Kaufvertrag: Wir rechnen für Sie konkret im Einzelfall auf Basis der aktuellen Rechtsprechung mit vor Gericht bewährter Methode (Kaufpreis, gefahrene Kilometer und erwartete Laufleistung des Fahrzeugs werden berücksichtigt). Vor Gericht wurde mit diesem Verfahren bereits in zahlreichen Fällen überzeugt und gewonnen!

Unsere Kanzlei für Verkehrsrecht verfügt über Erfahrung aus einer Vielzahl von erfolgreichen Fällen in der Rückabwicklung von Kfz-Kaufverträgen. Wir gehören zu den bundesweit führenden Anwaltsanzleien im Verkehrsrecht.

Nutzen Sie unsere schnelle und unabhängige telefonische Ersteinschätzung zum weiteren Vorgehen! Tel: 0231 555785-0

Kontaktformular Rücktritt vom Autokauf

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