Haftung des rasanten Mietwagenfahrers
Grobe Fahrlässigkeit bei hoher Geschwindigkeit mit dem Mietwagen Wer mit 200 km/h über die Autobahn fährt, sollte beide Hände am Lenkrad haben. Dies scheint der Tenor einer aktuellen Entscheidung des OLG Nürnberg, vom 02.05.2019 – 13 U 1296/17 zu sein. Was war passiert? Der Fahrer eines Mietwagens fuhr mit dieser hohen Geschwindigkeit auf der Autobahn und bediente mit einer Hand das eingebaute Infotainment System, um aktuelle Informationen über die Fahrstrecke von dem Navigationsgerät abzurufen. Hierdurch wurde er abgelenkt und fuhr gegen die Mittelleitplanke, wodurch der Mietwagen beschädigt wurde. Haftungsfreistellung im Mietvertrag Das besondere war hier noch, dass der Fahrer zwar berechtigt war den Mietwagen zu führen, es sich allerdings nicht um den Mieter handelte. In dem Mietvertrag, war eine Haftungsfreistellung [...]