Fahren unter Cannabis Einfluss heißt noch nicht Entziehung der Fahrerlaubnis

2019-04-18T09:28:22+02:00April 18th, 2019|Kategorien: Fahrerlaubnis, Fahrverbot, Urteile|Tags: , , , , |

BVerwG zum gelegentlichen Konsum und Fahren Das BVerwG hat seine bisherige Rechtsprechung zum Fahren unter Cannabis Einfluss aufgegeben. Der gelegentliche Konsum von Cannabis bedeute nicht zwangsläufig, dass jemand ungeeignet zum Autofahren ist. Eine direkte Entziehung der Fahrerlaubnis sei ermessensfehlerhaft! Wenn ein gelegentlicher Cannabiskonsument zum ersten Mal mit ein wenig THC im Blut beim Fahren erwischt wird, führt dies nicht unmittelbar zur Entziehung der Fahrerlaubnis. Das hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig am Donnerstag entschieden (Urt. v. 11.04.2019, Az. 3 C 13.17). Die Fahrerlaubnisbehörden hätten gemäß § 46 Abs. 3 i.V.m. § 14 Abs. 1 S. 3 Fahrerlaubnisverordnung (FeV) nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden, ob ein medizinisch-psychologisches Gutachtens (MPU) eingeholt werden muss, um die durch diese Fahrt begründeten Zweifel an der Fahreignung zu klären. [...]