Geblitzt! Punktehandel?
Geblitzt, Anhörungsbogen, Bußgeldbescheid - das sollten Sie beachten! Welcher Autofahrer kennt das nicht. Man bekommt einen Anhörungs- oder Zeugenfragenbogen zu einer Verkehrsordnungswidrigkeit. Es droht ein hohes Bußgeld, „Punkte“ in Flensburg, ein Fahrverbot, oder vielleicht, bei einem entsprechenden Kontostand, der Entzug der Fahrerlaubnis. Nun einen anderen Fahrer im Anhörungsbogen oder Zeugenfragebogen anzugeben, erscheint verlockend. Die Taktik besteht darin das Verfahren, durch unzutreffende Angaben, soweit hinauszuzögern, dass zumindest ab der Verfügung des Anhörungsbogens der Erlass des Bußgeldbescheids nicht innerhalb von drei Monaten erfolgt. Dann kann der Verstoß nicht mehr verfolgt werden! Die Verfolgungsverjährung beträgt bei Verkehrsordnungswidrigkeiten gemäß §§ 26 Abs.3, 24 StVG nämlich nur drei Monate ab Begehung der Tat. Nicht so schnell verjähren allerdings Alkohol- und Drogendelikte! In dieser Zeit muss [...]