Zurückgedrehter Tacho berechtigt zum Rücktritt vom Kaufvertrag
Das Oberlandesgericht in Celle hat mit kürzlich veröffentlichtem Urteil vom 25.09.2019, Az. 7 U 8/19) entschieden, dass eine nach oben abweichende tatsächliche Laufleistung des gekauften Fahrzeugs einen Sachmangel darstelle, welcher den Käufer dazu berechtigt sofort vom Kaufvertrag zurückzutreten. Im dem zu Grunde liegenden Sachverhalt erwarb der Kläger von dem beklagten Kfz-Händler einen gebrauchten VW T5. In der verbindlichen Bestellung war unter dem Punkt: „Gesamtfahrleistung n. Angaben d. Vorbesitzers ___ km“ und „Stand des km-Zählers“ jeweils handschriftlich 123.686 km eingetragen. Nachdem der Käufer Probleme beim Starten des Fahrzeugs hatte und sich aus diesem Anlass ein Sachverständiger das Fahrzeug genauer ansah, stellte dieser fest, dass die Mehrlaufleistung zumindest 25.700 Kilometer betrug und das Fahrzeug wahrscheinlich sogar noch mehr auf dem Tacho hatte. [...]