Gelbe / rote Kennzeichen (Kurzzeitkennzeichen) & Versicherungsschutz

Bei Fahrten mit einem roten oder gelben Kennzeichen ist Vorsicht geboten! Nutzen Sie ein solches Nummernschild nicht für rein private Fahrten, denn dann drohen empfindliche Konsequenzen.

Über einen solchen Fall hat das Amtsgericht Berlin-Mitte im kürzlich veröffentlichen Urteil vom 12.12.2018, 7 C 3118/18 entschieden.

Versicherungsschutz von private Fahrt mit Kurzzeitkennzeichen

Wer sein Kurzzeitkennzeichen zu einem anderen Zwecke als den erlaubten nutzt, begeht nicht nur eine strafbewehrte Ordnungswidrigkeit, sondern es drohen auch versicherungsrechtliche Konsequenzen.

Erlaubt mit dem gelben Kurzzeitkennzeichen, auch Tageszulassung genannt, sind ausschließlich Fahrten zum nächstgelegenen TÜV oder zur Werkstatt, wo vorliegende Mängel behoben werden.

Abgesehen von der Fahrt zur Werkstatt oder zur Hauptuntersuchung (HU) darf das Auto nur zur Überführung und zur Probefahrt mit Kaufabsicht genutzt werden.

Der Berliner Fahrer mit Kurzzeitkennzeichen hatte einen Unfall verursacht, für den seine Haftpflichtversicherung zunächst aufkam.

Nun forderte die eigne Versicherung des Fahrers von ihm die gezahlten Beträge zurück und hat auch Recht bekommen.

Dem Fahrer half es nicht, dass er vor Gericht seine ursprüngliche Einlassung, er habe sich auf der Rückfahrt von Freunden befunden, korrigierte und nun angab, er habe auf der Suche nach einem passenden Airbag mehrere Werkstätten in ganz Berlin „abgeklappert“.

Der Richter sah diese Fahrten zur Informationsbeschaffung nämlich nicht als „notwendige“ Fahrt zum Zwecke der Reparatur an – zumal eine vorherige Erkundigung per Telefon ohne weiteres möglich gewesen wäre.

Da der Fahrer gegen die Bedingungen des Versicherungsvertrages verstoßen hatte, indem er das Fahrzeug in einem nicht genehmigten Umfang genutzt hatte, wurde er zur Rückzahlung des geleisteten Schadensersatzes an die Versicherung verurteilt.

Auch wenn die Haftpflicht bei einem solchen Regress nicht mehr als 5.000 € zurückfordern darf, kann die missbräuchliche Nutzung eines Kurzzeitkennzeichens durchaus teuer werden.

Nachträglich auf Ausreden zu bauen ist ebenso riskant, denn unzutreffende Aussagen vor Gericht sind im Zivilrecht grundsätzlich als (versuchter) Prozessbetrug strafbar.

Welche Kfz-Kennzeichen gibt es in Deutschland?

Hintergrund ist die Kennzeichen-Vielfalt auf deutschen Straßen.

Wer in Deutschland Auto fährt, der braucht ein Kennzeichen, welches die Zulassung dokumentiert. Soviel ist klar.

Doch einige Nummernschilder stechen aus der Masse hervor und das muss gar nicht immer an einer besonders einfallsreichen oder provokanten Buchstabenfolge liegen.

Wovon hier die Rede ist sind die farbigen Kennzeichen, also grüne, rote oder gelbe Nummernschilder. Wofür stehen diese und wer darf sie führen?

Ein grünes Kennzeichen ist primär für land- und forstwirtschaftlich genutzte Fahrzeuge reserviert, aber auch Fahrzeuge des Schaustellergewerbes oder Fahrzeuge wohltätiger Organisationen dürfen in Ausnahmefällen ein solches Kennzeichen führen.

Diese Vehikel sind dann von der Steuerpflicht befreit. Es muss aber trotzdem zumindest eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Denn diese bleibt in jedem Fall ein Muss und ein Verstoß stellt eine Straftat nach § 6 PflVG dar.

Ein rotes Kennzeichen, welches mit der Erkennungsnummer 06 beginnt, ist gemäß der Fahrzeug-Zulassungsverordnung zuverlässigen Händlern, Herstellern und Werkstätten ausschließlich für Prüfungs-, Probe- und Überführungsfahrten vorbehalten. Es ist zudem nicht fahrzeuggebunden – der Händler kann es an verschiedenen KfZ anbringen.

Probefahrten dienen dazu, dem Käufer die Funktionsfähigkeit des Autos zu beweisen. Der probefahrende Interessent muss daher eine Kaufabsicht haben. Soll eine Kauflust erst geweckt werden, so ist die Verwendung eines roten Kennzeichens bereits nicht zulässig.

Prüfungsfahrten sind Fahrten amtlich anerkannter Sachverständiger oder Prüfer, welche die einwandfreie Funktionsweise des KfZ überprüfen. Erfasst sind auch die Hin- und Rückfahrt zum Prüfungsort.

Von Überführungsfahrten spricht man, wenn das Auto seitens des Händlers zum Kunden gefahren, bzw. geliefert wird.

Es muss zudem in allen Fällen noch ein sogenanntes Fahrzeugscheinheft geführt werden, um den korrekten Gebrauch nachzuweisen.

Für eine Privatperson verbleibt die Möglichkeit ein gelbes Kurzzeitkennzeichen, auch als Tageszulassung bekannt, zu nutzen.

Ein solches beginnt mit der Ziffernkennung 03 oder 04 und ist für 5 Tage, beschränkt auf ein Fahrzeug, gültig.

Setzen Sie daher auf die richtige Farbe und nutzen sie rot und gelb nur, wenn es wirklich notwendig ist.