Der gestellte Unfall – Unfallmanipulation
Vorwurf einer Unfallmanipulation & die Folgen Nach der allgemeinen Definition versteht man unter einem Verkehrsunfall, ein plötzliches, zumindest von einem der Beteiligten nicht gewolltes Ereignis, das im ursächlichen Zusammenhang mit dem öffentlichen Straßenverkehr und seinen Gefahren steht und zu einem nicht gänzlich belanglosen Sach- oder Körperschaden führt. Ohne das Merkmal des Unfalles muss die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung für die entstanden Schäden nicht aufkommen und keine Zahlungen vornehmen. Kein ungewollter Unfall liegt insbesondere dann vor, wenn es sich um ein gestelltes Ereignis handelt - der Verkehrsunfall also nur vorgetäuscht wurde, um Zahlungen der Versicherung zu erlangen. Die Rechtslage bei Unfallmanipulation Dieses Vorgehen führt nicht nur dazu, dass die Versicherung leistungsfrei bleibt, sondern zieht auch ein strafrechtliches Verfahren nach sich, denn der Tatbestand [...]