Was passiert bei Verstößen in der Probezeit?

Was passiert bei Verstößen in der Probezeit?

A-Verstoß & B-Verstoß, das sollten Fahranfänger darüber wissen!

Mit dem Bestehen der Fahrprüfung beginnt, mit der Aushändigung des Führerscheins, zunächst die zweijährige Probezeit.

Weil die Fahrerlaubnis gemäß § 2a StVG daher erst einmal nur auf Probe erteilt wird, ist während der Probezeit besondere Vorsicht beim Fahren geboten, da sonst der gerade erst erworbene Führerschein im schlimmsten Fall schnell wieder weg sein könnte.

In der Probezeit soll sich der frischgebackene Verkehrsteilnehmer im Straßenverkehr bewähren, um schließlich die unbefristete Erlaubnis zu erlangen. Begeht er hingegen Verkehrsverstöße, so haben diese schnell unangenehme Konsequenzen.

Es wird zunächst zwischen besonders schwerwiegenden Zuwiderhandlungen, sogenannten A-Verstößen und weniger schwerwiegenden Zuwiderhandlungen, den B-Verstößen, unterschieden.

Diese Verstöße sind in der Anlage 12 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) aufgelistet.

Was ist ein A-Verstoß?

Einen A-Verstoß stellen zum Beispiel die allermeisten Straftaten im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr, wie die „Fahrerflucht“ nach § 142 StGB oder ein verbotenes KfZ-Rennen nach § 315d StGB dar. Aber auch Ordnungswidrigkeiten wie die Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 km/h oder mehr, ein Handyverstoß am Steuer oder eine Missachtung der Vorfahrtsberechtigung, die zu einer Gefährdung führt werden als A-Verstöße eingeordnet.

Wichtig:  Auch wer sich nicht an die 0,0% Grenze in der Probezeit hält und derjenige, der mit unter 18 Jahren ohne Begleitperson fährt, begeht einen A-Verstoß.

Was ist ein B-Verstoß?

Von einem B-Verstoß spricht man zum Beispiel bei einer Überziehung des Termins zur Hauptuntersuchung, beim Fahren mit abgefahrenen Reifen oder bei einer fehlerhaften Absicherung einer Unfallstelle.

Welche Folgen hat ein A-Verstoß?

Bei einem A-Verstoß wird die Probezeit auf vier Jahre verlängert und der Verkehrssünder muss auf eigene Kosten für ca. 400,00 € an einem Aufbauseminar für Fahranfänger teilnehmen, um sein Verhalten zu überdenken und im besten Falle anzupassen.

Bei einem erneuten A-Verstoß folgt eine schriftliche Verwarnung mit dem Hinweis, dass beim dritten Mal der Führerschein entzogen werden wird und es wird die – diesmal freiwillige – Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung empfohlen. Beim dritten Mal ist dann endgültig Schluss: die Fahrerlaubnis wird entzogen.

Welche Folgen hat ein B-Verstoß?

Ein einzelner B-Verstoß hat hingegen noch keine Auswirkungen auf die Probezeit. Man kann sich merken: Zwei B-Verstöße entsprechen einem A-Verstoß.

Erst beim zweiten B-Verstoß wird die Probezeit auf vier Jahre verlängert und das Aufbauseminar angeordnet. Beim vierten Mal kommt die Verwarnung und beim sechsten Mal wird die Fahrerlaubnis entzogen.

Bei alledem ist zu beachten, dass neben den speziellen Sanktionen innerhalb der Probezeit auch weiterhin Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg eingetragen werden und auch Fahranfänger insofern nicht verschont werden.