Fahrerflucht bei Carsharing Fahrzeug/Mietfahrzeug ? !

Fahrerflucht bei Carsharing Fahrzeug/Mietfahrzeug ? !

AG Berlin-Tiergarten, Beschluss vom 21.03.2018 – 297 Gs 47/18Was war passiert? Der Beschuldigte fuhr mit einem nach dem Carsharingmodell gemieteten Fahrzeug gegen eine Leitplanke. Die Besonderheit besteht im vorliegenden Fall darin, dass an der Leitplanke kein Sachschaden entstand.  Der Schaden an dem Fahrzeug des Beschuldigten belief sich auf ca. € 8.200. Obwohl der Beschuldigte den Unfall bemerkt hatte und sich seiner Feststellungspflichten bewusst war, entfernte er sich vom Unfallort, ohne weitere Feststellungen ermöglicht zu haben.

Das AG Berlin – Tiergarten hat in einem Beschluss im Ermittlungsverfahren wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort (“Fahrerflucht”) die Fahrerlaubnis vorläufig entzogen.

Ein Unfall setzt voraus, dass es nicht zu einem völlig belanglosen Personen- oder Sachschaden gekommen ist. Hier war es lediglich zu einem Sachschaden an dem vom Beschuldigten geführten Fahrzeug gekommen, an der Leitplanke entstand gerade kein Sachschaden. Der Beschuldigte berief sich dementsprechend auf die Rechtsprechung/herrschende Meinung bei vergleichbaren Fällen mit Mietfahrzeugen. Bei Unfällen mit Mietfahrzeugen, bei denen lediglich das Mietfahrzeug beschädigt wird, liege eine Strafbarkeit wegen Unfallflucht nicht vor.  Dieser Argumentation folgte das Amtsgericht jedoch nicht.

Das Amtsgericht Berlin-Tiergarten entzog  dem Beschuldigten vorläufig die Fahrerlaubnis, da dringende Gründe dafür bestünden, dass dem Beschuldigten die Erlaubnis zum Führen von Fahrzeugen wegen Ungeeignetheit demnächst durch Urteil entzogen werden wird. Der Schutzbereich des § 142 StGB (Unfallflucht) erstrecke sich, anders als in den Fällen von Mietfahrzeugen, in den Fällen des Carsharings auch auf den Vermieter. Dem Vermieter eines Carsharing – Fahrzeuges sei es nicht möglich einen (irgendwann) festgestellten Schaden einem bestimmten Mieter zuordnen, da der Mieter das Fahrzeug nach dem Gebrauch einfach stehen lasse. Der Vermieter eines Mietfahrzeugs hingegen könne bei der Rückgabe etwaige Schäden/Mängel feststellen.

Sollte Ihnen der Vorwurf des unerlaubten Entfernens vom Unfallort / Fahrerflucht gemacht werden, sollten Sie, unabhängig von der Frage ob es sich bei dem von Ihnen geführten Fahrzeuges um ein Carsharing – Fahrzeug, Mietfahrzeug, oder sonstiges Fahrzeug handelt einen im Verkehrsrecht spezialisierten Rechtsanwalt mit Ihrer Verteidigung beauftragen. 

 

2018-10-29T12:03:48+02:00Oktober 29th, 2018|Categories: Allgemein|