Vorsätzlicher Geschwindigkeitsverstoß mit Elektroauto?
Auch auf deutschen Straßen werden Elektroautos immer beliebter. Wer einmal ein E-Auto gefahren ist weiß, dass das Fahrgefühl ein gänzlich anderes ist als bei einem Fahrzeug mit Verbrennungsmotor. So erfolgt die Beschleunigung beispielsweise sofort und es existieren keine lauter werdenden Motorengeräusche. Und was passiert, wenn man dann mit seinem E-Auto geblitzt wird und die Geschwindigkeitsüberschreitung derart hoch ist, dass eine Verurteilung wegen vorsätzlicher Geschwindigkeitsüberschreitung im Raum steht? Kann eine erfolgreiche Verteidigung auf die Aussage gestützt werden, man habe die hohe Geschwindigkeit nicht gemerkt, weil die Motorengeräusche fehlten? Nach Auffassung des OLG Zweibrücken scheidet allein deshalb eine Verurteilung wegen Vorsatzes nicht aus! Das OLG Zweibrücken hat mit Beschl. v. 05.11.2018 - 1 Owi 2 Ss Bs 75/18 entschieden, dass auch bei einem [...]