Was passiert bei Verstößen in der Probezeit?
A-Verstoß & B-Verstoß, das sollten Fahranfänger darüber wissen! Mit dem Bestehen der Fahrprüfung beginnt, mit der Aushändigung des Führerscheins, zunächst die zweijährige Probezeit. Weil die Fahrerlaubnis gemäß § 2a StVG daher erst einmal nur auf Probe erteilt wird, ist während der Probezeit besondere Vorsicht beim Fahren geboten, da sonst der gerade erst erworbene Führerschein im schlimmsten Fall schnell wieder weg sein könnte. In der Probezeit soll sich der frischgebackene Verkehrsteilnehmer im Straßenverkehr bewähren, um schließlich die unbefristete Erlaubnis zu erlangen. Begeht er hingegen Verkehrsverstöße, so haben diese schnell unangenehme Konsequenzen. Es wird zunächst zwischen besonders schwerwiegenden Zuwiderhandlungen, sogenannten A-Verstößen und weniger schwerwiegenden Zuwiderhandlungen, den B-Verstößen, unterschieden. Diese Verstöße sind in der Anlage 12 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) aufgelistet. Was ist ein [...]