BGH: Haftung des Halters für sog. „erhöhtes Parkentgelt“ auf privaten Parkplätzen ?
Wirklich alles anders ? Sei es auf dem Supermarkt- oder Krankenhausparkplatz, beim Schnellrestaurant oder auf sonstigen Parkflächen - immer wieder wird man durch Hinweisschilder auf ein sog. erhöhtes Parkentgelt i.H.v. von 20 € oder mehr hingewiesen, wenn ein Fahrzeug widerrechtlich abgestellt wird. Doch ist eine solche „Strafe“ zulässig? Grundsätzlich ja, denn zwischen dem Betreiber eines privaten Parkplatzes und dem Fahrzeugführer kommt ein Nutzungsvertrag zustande, wenn dieser seinen Pkw dort in Kenntnis des Hinweisschildes abstellt. Durch das Hinweisschild wird das sogenannte „erhöhte Parkentgelt“ als Vertragsstrafe in Form der AGB wirksam in den Vertrag einbezogen, mit der sich der Parkende durch den Parkvorgang zumindest schlüssig einverstanden erklärt. Vertragsstrafen bis zu 30,00 € sollen der Höhe nach auch nicht unangemessen sein. Da die [...]