Fahrradverbot bei Verweigerung des Idiotentests

Fahrradverbot bei Verweigerung des Idiotentests

Nach einer Party, acht Bier und fünf Schnaps steigen Sie aufs Rad und geraten in eine Polizeikontrolle. Der Alkoholtest ergibt über 1,6 Promille. Damit liegt eine absolute Fahruntüchtigkeit vor und es kommt zu einer Strafanzeige wegen Trunkenheit im Verkehr gem. § 316 StGB.

Es droht eine Geldstrafe, Entzug der Fahrerlaubnis, drei Punkte, sowie der berüchtigte Idiotentest, im Amtsdeutsch Medizinisch-psychologische-Untersuchung (MPU) genannt UND im extremsten Fall das VERBOT ein Fahrrad zu fahren.

Diese Entscheidung hört sich extrem an, so geschehen aber in Bayern. Nachdem eine Frau zweimal wegen Trunkenheit und Cannabis-Konsums beim Fahrradfahren von der Polizei erwischt wurde. Beim zweiten Mal verweigerte die Frau die MPU. Daraus schloss das Gericht, dass sie zum Führen von fahrerlaubnisfreien Fahrzeugen nicht geeignet ist. Die Dame darf folglich kein Fahrrad mehr fahren. (VG, Urteil vom 09.09.2019, AZ 7 K 18 1240)

Tipp: Lassen Sie im Zweifel auch das Fahrrad stehen, nehmen Sie ein Taxi oder nutzen Sie den ÖPNV. Sollten Sie Fragen haben zu dieser oder anderen verkehrsrechtlichen Fragen haben, kontaktieren Sie uns.

2019-12-04T17:45:47+02:00Dezember 4th, 2019|Categories: Allgemein, Fahrerlaubnis, Fahrverbot, Wissenswertes|