OLG Frankfurt bestätigt „Fracke-Rechtsprechung“

OLG Frankfurt bestätigt „Fracke-Rechtsprechung“

Das OLG Frankfurt a.M. hat mit Urteil vom 27.11.2019, 7 U 147/18 die „Fracke-Rechtsprechung“ der Gerichte in Gerichtsbezirk F.a.M. bestätigt.

Hier die wichtigsten Aussagen des OLG F.a.M.:

1. Die Schätzung erforderlicher Mietwagenkosten nach einem Unfall, ist anhand des Mittelwertes der Listen von Schwacke und Fraunhofer vorzunehmen.

2. Beruft sich der Kläger auf Schwacke, geht es grundsätzlich um den erforderlichen Normaltarif (§249 BGB) und nicht um einen Unfallersatztarif (§254 BGB).

 

3. Kosten für erforderliche Nebenleistungen aufgrund vollkaskoähnlichem Schutz mit niedriger Selbstbeteiligung, Winterreifen, Navigation und Anhängerkupplung, 24h-Dienst sowie Zustellung und Abholung sind erstattungsfähig, wenn angefallen. Ein Anspruch auf Erstattung der Kosten für einen Vollkaskoschutz ohne bzw. mit geringer Selbstbeteiligung besteht grundsätzlich. Dies gilt unabhängig davon, ob das Fahrzeug des Geschädigten in gleicher Weise versichert war, da ein Unfallgeschädigter während der Mietzeit grundsätzlich einem erhöhten wirtschaftlichen Risiko ausgesetzt ist.

4. Aufwendungen der Geschädigten für die Zweitfahrererlaubnis sind grundsätzlich zu erstatten, wenn vertraglich vereinbart.

5. Der grundsätzlich vorzunehmende Abzug von 10 Prozent auf den Grundpreis wegen ersparter Eigenkosten entfällt bei klassenkleinerer Anmietung.

Die Entscheidung des OLG ist zu begrüßen, da sie Rechtssicherheit für alle Unfälle im OLG Bezirk F.a.M. schafft, bzw. für Verfahren gegen Haftpflichtversicherer die Ihren Sitz, oder eine Niederlassung im OLG Bezirk unterhalten.

Es bleibt allerdings abzuwarten, ob die Haftpflichtversicherer entsprechend außergerichtlich regulieren, oder weiterhin gerichtliche Verfahren notwendig sind, um die Rechte der Unfallgeschädigten durchzusetzen. Wichtig in diesem Zusammenhang ist und bleibt, dass alle in Anspruch genommenen Nebenleistungen in den Mietvertrag aufgenommen werden.

 

2019-12-10T14:10:41+01:00Dezember 10th, 2019|Categories: Allgemein, Urteile, Wissenswertes|