Untersuchungspflicht eines Kaufmanns beim Neuwagenkauf
Es ist die Pflicht eines Kaufmanns (§ 1 HGB) gem. § 377 HGB den Kaufgegenstand unverzüglich nach Übergabe zu überprüfen und bei Feststellung eines offenen Mangels, diesen unverzüglich gegenüber dem Verkäufer zu äußern. Was war geschehen? Eine GmbH leaste am 15.09.2016 für den Geschäftsführer einen Rolls-Royce zum Preis von 314.647,90 €. In einer Anlage heißt es, dass der Pkw über „Front Massage Seats“ verfügen soll. Am 03.02.2017 fand die Übergabe des Fahrzeuges statt. Ca. 1 1/2 Jahre später, im Sommer 2018, unternahm der Geschäftsführer erstmalig eine längere Fahrt mit dem Pkw und stellte mit Schreiben vom 20.08.2018 gegenüber der Beklagten fest, dass er keine Massagewirkung wahrnehme. Die Beklagte tauschte daraufhin die Sitzeinheit aus. Der Beklagte verspürte weiterhin keine Massagewirkung, so [...]