BGH entscheidet pro VW

BGH entscheidet pro VW

Der BGH hat entschieden, dass Eigentümer von VW-Modellen mit manipulierter Abgasvorrichtungen keinen Schadensersatz bekommen, wenn der Kläger mit dem Auto eine gewisse Kilometeranzahl gefahren ist.

Im konkreten Fall kaufte 2014 ein Mann einen Passat mit einem KM-Stand von 57000. Der Käufer fuhr mit dem Fahrzeug noch weitere fast 200.000 Kilometer. Über 250000 KM gefahrene Kilometer sieht der BGH jedoch als Gesamtlebensdauer eines Autos an. Der Geschädigte hat keinen Schaden mehr, weil er den Wagen bis an seine Existenzgrenze fuhr.

Außerdem entschied das Gericht, dass wer seinen Wagen nach dem Bekanntwerden der Manipulationen im Herbst 2015 gekauft hat, kein Schadenersatz zusteht. Käufer hätten nach dem Herbst 2015, wissen können, worauf sie sich beim Kauf eines VW einlassen.

Auch stehen den Geschädigten, die eine Entschädigung von Volkswagen bekommen, keine zusätzlichen sogenannten Deliktzinsen zu. Diese sind fällig, wenn der Käufer die gekaufte Sache nicht nutzen kann. Die manipulierten VW-Fahrzeuge waren aber voll funktionsfähig und damit nutzbar.

Diese Entscheidung ist in Deutschland nunmehr höchstrichterlich entschieden, möglicherweise entscheidet der europäische Gerichtshof zukünftig anders.

BGH Urteil vom 30.07 (Az. VI ZR 367/19)

2020-07-31T15:16:23+01:00Juli 31st, 2020|Categories: Abgasskandal, Allgemein, informell, Urteile, Wissenswertes|