Das Amtsgericht Hagen hat im Frühjahr 2020 einen jungen Mann zu einer Haftstrafe verurteilt. Er hatte im vergangenen Jahr mit einem Hochzeitskorso auf der Autobahn den Verkehr ausgebremst. Neun Monate Haft und ein Jahr Führerscheinentzug, so lautet das Urteil.

Der 23-Jährige war Teil einer Hochzeitsgesellschaft, die von Lüdenscheid zur Feier Richtung Essen fuhr. Auf der A45 bremsten sie den Verkehr aus. Die Teilnehmer wechselten schnell die Fahrstreifen, damit sie niemand überholen konnte.

104 mal fuhr die Polizei in NRW im Juni 2019 zu Einsätzen im Zusammenhang mit Hochzeitskorsos  wegen Einsatzes von Feuerwerkskörper und Schreckschusspistolen, Alkohol am Steuer oder Stehen im Cabrio.

Folgendes wird von der Polizei toleriert bzw. ist erlaubt:

Kollektives hupen ohne Gefahr im Verzug ist zwar streng genommen untersagt, meist drückt die Verkehrspolizei bei Hochzeitsgesellschaften aber ein Auge zu.

Geschmückte Autos sind erlaubt, so lange sie die Sicht und Beleuchtung nicht behindern. Fahnen, Luftballons oder ähnliche Gegenstände sind dabei besonders ungern gesehen, da sie sich schlecht kontrollieren lassen.

Die traditionellen Blechdosen, die an Autos befestigt werden, sind nur erlaubt, wenn sichergestellt werden kann, dass sie nicht abfallen und auf der Straße liegen bleiben.

Tipp: Planen Sie einen Hochzeitskorso-Fahrt, sollte die Route nicht zu lang sein und nicht über Autobahnen führen.