Trotz Fehler bei Reifenmontage in Werkstatt, Mitverschulden des Kfz-Eigentümers möglich
Am 05.04.2017 beauftragte der Kläger die Beklagte (Werkstatt/Reifenservice) an seinem Mercedes-Benz Typ C Klasse Modell C 63 AMG Sommerreifen zu montieren. Ein paar Tage später, nach ca. 100 km verunfallte der Kläger, weil sich das linke Hinterrad löste, was zu nicht unerheblichen Sachschäden führte. Die Kaskoversicherung des Klägers hat einen Großteil des Fahrzeugschadens gezahlt. Der Kläger macht in dem Verfahren die vereinbarte Selbstbeteiligung in Höhe 4715 € netto geltend, die die Kaskoversicherung abgezogen hat. Außerdem verlangt er Transportkosten in eine Spezialwerkstatt, Kosten für die Abholung, Nutzungsausfall, Kosten für einen Reifen und die Felge, Wertminderung und außergerichtliche Rechtsanwaltskosten. Insgesamt fordert der Kläger 23.918,17€, sowie 1242,84€ außergerichtliche Rechtsanwaltsgebühren nebst 5% Zinsen über dem Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit. Der Sachverständige hat das Gericht überzeugt, dass die [...]