Sofort freie Bahn schaffen!

Sofort freie Bahn schaffen!

Dies ist die vorgeschriebene Verhaltensweise, wenn Sie auf ein Fahrzeug mit Blaulicht und Martinshorn stoßen!

Einsatzfahrzeuge von Polizei, Feuerwehr, Rettungsdiensten und THW dürfen bei Einsatzfahrten diese Kombination aus Licht und Lauten nur nutzen, wenn gem. § 38 I StVO höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden, flüchtige Personen zu verfolgen oder bedeutende Sachwerte zu erhalten.

Der Verkehrsteilnehmer muss immer dafür Sorge tragen, dass er Einsatzfahrzeuge rechtzeitig hören und sehen kann. Hört er zu laute Musik oder telefoniert er über eine Freisprecheinrichtung, verlangt die Rechtsprechung eine besonders aufmerksame Beobachtung der Verkehrslage.(KG 18.02.2020, 3 Ws (B) 11/20). In den meisten praktischen Fällen bedeutet das Sehen und Hören dieser Fahrzeuge: sofort freie Bahn schaffen / Rettungsgasse bilden. Unterlassen Sie es einem Einsatzfahrzeug mit aktivem Blaulicht und Martinshorn sofort freie Bahn zu verschaffen, sind 240€, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot fällig. Liegt gleichzeitig eine Gefährdung oder Unfall vor, steigert sich das Bußgeld auf 280€ bzw. 320€.

 

2020-07-10T12:17:41+02:00Juni 29th, 2020|Categories: Allgemein, informell, Polizei, Unfall, Urteile, Wissenswertes|