Folgen der Missachtung der Richtgeschwindigkeit 130 km/h
Schneller als die Richtgeschwindigkeit von 130 km/h - damit müssen Sie rechnen. Nach den ausgiebigen politischen Diskussionen in den letzten Monaten ist die Einführung des allgemeinen Tempolimits auf deutschen Autobahnen erst einmal wieder vom Tisch. Doch schon seit 1978 soll ein anderes Instrument die Verkehrsteilnehmer dazu animieren nicht allzu viel Gas zu geben: Die Richtgeschwindigkeit von 130 km/h. Die auf Autobahnen und ähnlich ausgebauten Straßen geltende Richtgeschwindigkeit stellt, wie der Name schon sagt, keine Verpflichtung dar, sondern gilt nur als Empfehlung diese Geschwindigkeit nicht zu überschreiten. Wer die Richtgeschwindigkeit überschreitet muss also nicht mit einer Bestrafung, sei es mit einem Bußgeld oder einer sonstigen Verwarnung durch die Polizei rechnen. Nichtsdestotrotz ist Vorsicht geboten! Denn ein Überschreiten der Richtgeschwindigkeit kann durchaus [...]