Unfallflucht und die Entziehung der Fahrerlaubnis

Unfallflucht und die Entziehung der Fahrerlaubnis

Führerschein Entzug Fahrerlaubnis Unfallflucht

Entziehung der Fahrerlaubnis nach Unfallflucht

Das unerlaubte Entfernen vom Unfallort hat in der Regel die Entziehung der Fahrerlaubnis zur Folge haben. Nach § 69 Abs. 2 Nr. 3 StGB ist derjenige, der sich unerlaubt vom Unfallort entfernt, in der Regel ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen, wenn er weiß oder wissen kann, dass bei dem Unfall (…)  an einer fremden Sache ein bedeutender Sachschaden entstanden ist. In diesen Fällen droht die Entziehung der Fahrerlaubnis.

Was ist ein bedeutender Schaden?

Es kommt in dieser Fallvariation darauf an, ob ein bedeutender Schaden an dem durch den Unfall beschädigten Gegenstand entstanden ist. Wann liegt ein bedeutender Schaden vor? Nach der Rechtsprechung, wenn er nicht völlig belanglos ist. Mit dieser Äußerung mag dem Beschuldigten nicht wirklich geholfen sein. Die Grenzen, wann ein Schaden von Bedeutung ist, sind fließend und nicht einheitlich entschieden. Bislang lag die Grenze bei ca. 1.800,00 €.

Das LG Nürnberg Fürth hat ist seinem Urteil (Az: 5 Qs 58/18) diese Grenze zu Gunsten des Beschuldigten angehoben. Es hat entschieden, dass der Entzug der Fahrerlaubnis nach einer Unfallflucht erst ab einer Schadenshöhe von 2500,00 € zulässig sei. Begründet wird dies mit der geänderten Einkommensentwicklung. Ferner seien die für die Instandsetzung des Fahrzeuges benötigten Kosten zu berücksichtigen, welches eine Wertanpassung nach oben rechtfertige.

Fazit:

Als Verteidiger ist die Wertanpassung nach oben zu begrüßen. Denn bei Schäden unter 2500,00 € kann bereits an dieser Stelle angegriffen werden, was zu einer Einstellung des Verfahrens führen kann und die Entziehung der Fahrerlaubnis ausscheidet.

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2019-03-08T13:11:04+01:00März 8th, 2019|Categories: Fahrerlaubnis, Unfall, Urteile|Tags: , , |