Motorradunfall: Mitverschulden ohne Schutzkleidung?
Trage ich ein Mitverschulden, wenn ich keine Motorradschutzkleidung an den Beinen trage? Hier: Harley Davidson Fahrer Dies ist eine Frage, die uns regelmäßig von Mandanten, die als Motorradfahrer in einen Verkehrsunfall verwickelt sind, gestellt wird. Die Haftpflichtversicherer des Unfallgegners wenden immer wieder ein, dass ein Mitverschulden bereits deshalb vorliege, weil keine Motorradschutzkleidung an den Beinen getragen wurde. Die Rechtsprechung zu dieser Frage ist uneinheitlich. Gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist gem. § 21a Abs.2 StVO nur das Tragen eines Schutzhelms. Einige Gerichte bejahen die Notwendigkeit von Motorradschutzkleidung an den Beinen, um ein Mitverschulden bei einem Verkehrsunfall auszuschließen. (so z.B. OLG Brandenburg, Urt. v. 23.07.2009, 12 U 29/09) Das Landgericht Frankfurt a.M. vertritt in einer neueren Entscheidung eine andere Rechtsauffassung, jedenfalls für [...]