Verkehrsunfall – was tun am Unfallort?

Verkehrsunfall – was tun am Unfallort?

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1. Fahrzeug anhalten, Warnblinkanlage einschalten, Unfallstelle sichern

Schalten Sie die Warnblinkanlage Ihres Fahrzeuges ein, ziehen Sie eine Rettungsweste an und stellen Sie das Warndreieck 50 bis 100 Meter vor der Unfallstelle auf

2. Wenn nötig, Erste Hilfe leisten, Rettungswagen rufen

Notruf Tel.: 110 od. 112

Prüfen Sie, ob es Verletzte gibt, die Ihre Hilfe benötigen und verständigen Sie die Polizei/Rettungskräfte.

3. Polizei informieren

Auch bei reinem Blechschaden bei Verkehrsunfällen kann es erforderlich sein, die Polizei zu verständigen. Nutzen Sie ein Leasing- oder Mietfahrzeug, muss die Polizei verständigt werden; ist das gegnerische Fahrzeug im Ausland zu gelassen, sollte die Polizei verständigt werden.

4. Personalien mit Unfallgegner austauschen

Wenn Sie die Polizei nicht verständigen oder die Polizei aufgrund eines Bagatellschadens den Unfall nicht aufnimmt, müssen die Personalien ausgetauscht werden (Name und Anschrift Fahrzeugführer, Name und Anschrift Fahrzeughalter, amtliche Kennzeichen der Fahrzeuge, wenn bekannt Haftpflichtversicherungen der Fahrzeuge). Hilfreich ist es hier einen Unfallbericht im Handschuhfach mitzuführen und gemeinsam auszufüllen.

5. Zeugen des Verkehrsunfalls suchen, Fotos machen

Wenn möglich, notieren Sie Name und Anschrift von Zeugen, machen Sie Fotos von den beschädigten Fahrzeugen und der Unfallstelle.

6. Kein Schuldanerkenntnis abgeben, bei möglicher Mitschuld/Unklarheit über Unfallhergang keinerlei Erklärungen abgeben

Gegen Sie auf keinen Fall ein Schuldanerkenntnis zum Verkehrsunfall ab. Wenn auch nur ansatzweise die Möglichkeit einer Mitschuld Ihrerseits besteht, sollten Sie keine Erklärungen abgeben. Sie sind hierzu weder gegenüber der Polizei, erst recht nicht gegenüber dem Unfallgegner verpflichtet.

7. Im Verkehrsrecht spezialisierten Anwalt / Rechtsanwalt (Fachanwalt Verkehrsrecht) einschalten

Sofort, wenn Sie zu Hause angekommen sind, sollten Sie Kontakt mit einem im Verkehrsrecht (Unfallrecht) spezialisiertem Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verkehrsrecht, aufnehmen. Dieser informiert Sie und nimmt die weitere Schadensabwicklung in die Hand. Nehmen Sie keinen Kontakt mit der gegnerischen Versicherung auf ! Wenn sich die gegnerische Versicherung telefonisch bei Ihnen meldet, verweisen Sie diese an Ihren Anwalt. Treffen Sie keinerlei Vereinbarungen mit der Versicherung.
Sie sollten diese Verhaltensregeln ausdrucken und so bereit halten (z.B. Handschuhfach, Fahrzeugpapiere ), dass sie bei einem Unfall immer griffbereit zur Verfügung stehen.

PS/Rechtsanwälte
Kanzlei für Verkehrsrecht
Westfalendamm 263
44141 Dortmund

Tel.: 0231 5557850
Fax.: 0231 55578528

Mail: info@ps-verkehrsrecht.de

2019-06-18T19:16:59+02:00April 24th, 2017|Categories: Allgemein, Unfall|Tags: |