BGH: „Raser“ kann Mörder sein!

BGH: „Raser“ kann Mörder sein!

Raser wegen Mordes verurteilt

BGH: Beschluss v. 16.01.2019 – 4 StR 345/18

Der Fall ging Ende letzten Jahres durch die Medien: Der alkoholisierte Täter war mit einem gestohlenen Taxi und ohne Fahrerlaubnis mit bis zu 160 km/h durch die Hamburger Innenstadt gerast. Er hat das Fahrzeug bewusst in die Gegenfahrbahn gelenkt. Bei der Kollision mit einem entgegenkommenden Fahrzeug starb ein 23ähriger Verkehrsteilnehmer, 2 weitere Personen wurden schwer verletzt. Das LG Hamburg verurteilte ihn unter anderem wegen Mordes!

Hiergegen legte der Angeklagte Revision ein.

Der BGH hat die Revision des Angeklagten als unbegründet verworfen. Das Mordmerkmal “zur Verdeckung einer anderen Straftat” wäre gegeben. Dem Angeklagten sei auch ab dem Zeitpunkt, als er auf die Gegenfahrbahn fuhr, das Leben anderer und auch das eigene Leben gleichgültig gewesen. Damit läge ein bedingter Tötungsvorsatz vor.

Somit ist die Verurteilung wegen Mordes rechtskräftig!

Das Urteil des BGH ist nicht überraschend, er bleibt seiner Linie treu.  Es ist zu erwarten, dass das Urteil für alle „Raser“-Fälle weitreichende Konsequenzen haben wird. Es ist bereits jetzt zu beobachten, dass Richter bei Delikten mit überhöhter Geschwindigkeit und Personengefährdung sensibilisiert sind und konsequent durchgreifen. Der BGH hat diese Rechtsprechung der Instanzgerichte jetzt bestätigt.

2019-03-07T18:57:00+02:00März 1st, 2019|Categories: Unfall, Urteile|Tags: , , |