BGH: bei Probefahrt entwendetes Fahrzeug kann gutgläubig erworben werden !
Ein Urteil des BGH, dass jeder Autoverkäufer kennen sollte, das jeden Autoverkäufer aber wahrscheinlich auch ratlos zurück lässt. Der Kernsatz des Urteils lautet: "Ein Fahrzeug, das einem vermeintlichen Kaufinteressenten für eine unbegleitete Probefahrt überlassen und von diesem nicht zurückgegeben wurde, ist dem Eigentümer nicht im Sinne von § 935 BGB abhandengekommen. Dieser verliert daher sein Eigentum an dem Fahrzeug, wenn es nachfolgend durch einen Dritten in gutem Glauben erworben wird. Für Autohäuser / Autoverkäufer birgt dies einigen Sprengstoff. Was war passiert: Im September 2017 erschien bei einem norddeutschen Autohändler ein Mann, der sich für einen Kraftfahrzeug im Wert von 52.900€ interessierte. Er legte, für den Verkäufer nicht erkennbar, professionell gefälschte ausländische Ausweispapiere, Führerschein und Meldebestätigung vor. Der Verkäufer kopierte alles, [...]