Promillegrenzen (bei Alkohol am Steuer)
„Don`t drink and drive“ – dieser Grundsatz, der an sich für alle gelten sollte, gilt für Fahranfänger umso mehr, als hier die sogenannte „Null-Promillegrenze“ gilt. Weiterhin ist häufig der weitverbreitete Irrglaube anzutreffen, dass es erst ab einem Blutalkoholwert von 0,5 Promille zu ernsthaften Problemen, also dem Fahrverbot, kommen könnte. Hierbei wird übersehen, dass bereits ab einem Wert von 0,3 Promille in Verbindung mit gleichzeitigen alkoholbedingten Ausfallerscheinungen – wie etwa dem Schlangenlinienfahren – die Straftat der Trunkenheitsfahrt nach § 316 StGB verwirklicht ist, in dessen Konsequenz neben der Verurteilung zu einer Geldstrafe ebenso die Entziehung der Fahrerlaubnis folgt. Um mit den häufig anzutreffenden Irrglauben aufzuräumen werden im Folgenden die wichtigsten im Straßenverkehr geltenden Promillegrenzen dargestellt. 1. 0,0 – [...]