BGH bestätigt fiktive Schadensabrechnung / Beilackierungskosten
Der BGH hat sich in einer aktuellen Entscheidung vom 17.09.2019 (Akz. VI ZR 396/18) generell zur fiktiven Schadensabrechnung eines Verkehrsunfallschadens, sowie zu den Beilackierungskosten bei fiktiver Abrechnung geäußert. Der BGH bestätigt nochmals die Möglichkeit der fiktiven Abrechnung eines Fahrzeugschadens nach einem Verkehrsunfall auf Basis eines Sachverständigengutachtens. Die gegenteilige Rechtsprechung des LG Darmstadt dürfe damit endgültig Geschichte sein. Weiter bestätigt der BGH die grundsätzliche Erstattungsfähigkeit von sog. Beilackierungskosten bei einer fiktiven Abrechnung. Die Versicherer weigern sich oftmals diese bei fiktiver Abrechnung zu zahlen, da sie behaupten, erst durch eine Reparatur sei feststellbar, ob Beilackierungsarbeiten angrenzender Teile notwendig seien. Dem ist der BGH nunmehr deutlich entgegen getreten. Ist eine Beilackierung zur Wiederherstellung des ursprünglichen Fahrzeugzustandes erforderlich, ist sie genauso Teil der Beseitigung [...]