Punktehandel – Freikaufen bei drohendem Fahrverbot?
Der Betroffene hatte im Rahmen eines gegen ihn gerichteten Bußgeldverfahrens wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit nicht selbst einen anderen Fahrer angegeben, sondern bewusst einen Dritten veranlasst, der Behörde gegenüber eine gar nicht existente Person als Fahrzeugführer zu benennen. Die Bußgeldbehörde erließ sodann gegen die nicht existierende Person einen Bußgeldbescheid und stellte das Verfahren gegen den tatsächlichen Betroffenen ein. Erst zu einem späteren Zeitpunkt erfuhr die Behörde von der Polizei, dass eine Person mit den angegebenen Personalien gar nicht existiere. Zu diesem Zeitpunkt war für den Betroffenen bereits Verfolgungsverjährung eingetreten. Er konnte also nicht belangt werden. Den Straftatbestand der falschen Verdächtigung hat er nicht erfüllt, da es bereits an einer Erfüllung der Voraussetzungen des § 164 StGB fehlt. Denn die falsche Behauptung [...]