Bildet eine Gasse!

Bildet eine Gasse!

Keine Bildung einer Rettungsgasse kann teuer werden & Punkte kosten

Schon seit Oktober 2017 riskiert ein Verkehrsteilnehmer, der es versäumt ordnungsgemäß an der Bildung einer Rettungsgasse mitzuwirken ein sehr hohes Bußgeld und zumindest 2 Punkte in Flensburg.

Wurden bis dahin gerade einmal 20 € fällig, sind es jetzt stolze 200 €. Diese Verzehnfachung des Bußgeldes hat auf den Autobahnen schon zu einer Verhaltensänderung geführt – inzwischen kann man viel öfter die Bildung der Rettungsgasse beobachten.

§ 11 Abs.2 der StVO schreibt vor, dass die Rettungsgasse auf Autobahnen und Straßen außerorts mit mindestens zwei Fahrstreifen zu bilden ist, sobald der Verkehr nur mit Schrittgeschwindigkeit fließt oder ganz zum Erliegen kommt.

Rettungsgasse Autobahn

Die Pflicht zur Bildung der Rettungsgasse besteht also nicht nur dann, wenn ein Einsatzfahrzeug durchfahren muss, sondern generell, wenn der Verkehr beinahe oder vollständig zum Erliegen gekommen ist.

Die korrekte Bildung einer Rettungsgasse erfolgt auf einer zweispurigen Straße zwischen der linken und rechten Spur, auf einer dreispurigen Straße zwischen linker und mittlerer Spur und auf einer vierspurigen Straße zwischen der linken und dritten Spur.

Es gilt also folgende Grundregel:

Immer eine Spur links, der Rest rechts!

Der Standstreifen gilt gemäß § 2 StVO nicht als Teil der Fahrbahn und darf auch zum Bilden einer Rettungsgasse nur im absoluten Notfall benutzt werden, wenn ansonsten keine ausreichend breite Gasse gebildet werden kann.

Wer sich daran nicht hält, riskiert schon ein Bußgeld von 200 € und 2 Punkte – wird dann auch noch zum Beispiel die Durchfahrt eines Rettungswagens behindert, erhöht sich die Strafe auf 240 €, 2 Punkte und es kommt ein Fahrverbot von einem Monat hinzu.

Davon zu unterscheiden ist der Fall, bei dem sich ein Einsatzfahrzeug mit Blaulicht und Martinshorn nähert. Wer es hier versäumt freie Bahn zu schaffen, begeht in jedem Fall – ob der Verkehr stockt oder nicht – eine Ordnungswidrigkeit die ebenfalls mit 240 €, 2 Punkten und einem Monat Fahrverbot sanktioniert wird.

Die Rettungsgasse kann gerade bei schweren Unfällen lebensrettend sein und erfordert vorausschauendes und rücksichtsvolles Fahren aller Verkehrsteilnehmer. Im Einzelfall kann es sicher auch zu Härtefällen kommen, in denen die Bildung der Rettungsgasse durch andere Verkehrsteilnehmer unmöglich gemacht wird.

Gegen einen ungerechtfertigten Bußgeldbescheid hilft dann ein spezialisierter Rechtsanwalt – wir helfen Ihnen gerne.