Wer trägt die Kosten, wenn sich ein behaupteter Mangelbeseitigungsanspruch am Auto als unberechtigt heraus stellt?

Wer trägt die Kosten, wenn sich ein behaupteter Mangelbeseitigungsanspruch am Auto als unberechtigt heraus stellt?

Das Landgericht Neubrandenburg, Urteil v. 03.11.2022, Az.: 1 S 20/21) hat in einem aktuellen Urteil wichtige Aussagen zur Frage getroffen, wer die Kosten trägt, wenn ein Käufer Mängel an einem Fahrzeug reklamiert, diese jedoch nicht berechtigt sind.

Der Fall vor Gericht drehte sich um einen gerissenen Steuerkettenschaden, den der Käufer des Fahrzeugs reklamiert hatte. Das Autohaus verneinte einen Mangel und bot an, das Fahrzeug zu reparieren. Der Käufer machte jedoch Gewährleistungsrechte geltend und erteilte keinen Reparaturauftrag. Das Autohaus berief sich auf sein Werkunternehmerpfandrecht und verweigerte die Herausgabe des Fahrzeugs, was zu weiteren Schäden führte. Das Gericht kam schließlich zu dem Ergebnis, dass der Riss der Steuerkette nicht auf einen Mangel zurückzuführen war, der bei Übergabe des Fahrzeugs bereits vorlag.

Die Entscheidung des LG Neubrandenburg enthält drei wichtige Aussagen:

Zum einen gibt es kein Werkunternehmerpfandrecht, wenn kein Werkvertrag vorliegt.

Zum anderen hat der Käufer ein Zurückbehaltungsrecht am Fahrzeug, wenn er die Transportkosten vorschussweise verlangt und sich später herausstellt, dass kein Mangel vorliegt.

Schließlich muss der Käufer keine Schadenersatzpflicht für Demontage- und Untersuchungskosten tragen, wenn sich im Nachhinein herausstellt, dass kein Mangel vorliegt. Der Käufer sollte jedoch im Rahmen seiner Möglichkeiten prüfen, ob das technische Problem auf eine Ursache zurückzuführen ist, die nicht im Verantwortungsbereich des Verkäufers liegt.

2023-02-28T07:52:53+02:00Februar 28th, 2023|Categories: Allgemein, Kfz-Kaufvertrag, Urteile, Wissenswertes|