Bildet eine Gasse!

2019-05-22T09:31:02+02:00Mai 22nd, 2019|Kategorien: Bußgeldbescheid, Urteile, Wissenswertes|Tags: , , , , |

Keine Bildung einer Rettungsgasse kann teuer werden & Punkte kosten Schon seit Oktober 2017 riskiert ein Verkehrsteilnehmer, der es versäumt ordnungsgemäß an der Bildung einer Rettungsgasse mitzuwirken ein sehr hohes Bußgeld und zumindest 2 Punkte in Flensburg. Wurden bis dahin gerade einmal 20 € fällig, sind es jetzt stolze 200 €. Diese Verzehnfachung des Bußgeldes hat auf den Autobahnen schon zu einer Verhaltensänderung geführt – inzwischen kann man viel öfter die Bildung der Rettungsgasse beobachten. § 11 Abs.2 der StVO schreibt vor, dass die Rettungsgasse auf Autobahnen und Straßen außerorts mit mindestens zwei Fahrstreifen zu bilden ist, sobald der Verkehr nur mit Schrittgeschwindigkeit fließt oder ganz zum Erliegen kommt. Die Pflicht zur Bildung der Rettungsgasse besteht also nicht nur dann, [...]