Freispruch aufgrund von Ungereimtheiten bei einer Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren:
In dem Bußgeldverfahren wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung auf der Autobahn konnte das Amtsgericht Dortmund, Urteil v. 22.11.2022, 729 OWi-265 Js 1807/22-117/22) bei einer nächtlichen Messung über eine Strecke von 1.000 Metern bei einem Verfolgungsabstand von 100 Metern keine zuverlässige Messung durch Nachfahren feststellen.
Das Gericht stellte fest, dass eine durchgehende Tachometerbeobachtung durch zwei Polizeibeamte ohne jegliche Kommunikation untereinander zur Nachtzeit über eine Strecke von 1.000 Metern bei einem Verfolgungsabstand von 100 Metern auf einer Autobahn nicht plausibel sei. Zudem sei zur Nachtzeit ohne weitere Beleuchtungsquellen, die die Fahrzeugkonturen eines Fahrzeugs aufhellen, anerkanntermaßen nicht davon auszugehen, dass Fahrzeugkonturen eines gemessenen 100 Meter entfernten Fahrzeugs erkennbar sind. Das Gericht sprach den Betroffenen frei.