Bedienung Touchscreen kann zu “Punkten und Fahrverbot” führen

Bedienung Touchscreen kann zu “Punkten und Fahrverbot” führen

Urteil des OLG Karlsruhe 1 Rb 36 Ss 832/19: Bedienen des Touchscreens im Tesla während der Fahrt verstößt gegen Straßenverkehrsrecht

Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat im Fall 1 Rb 36 Ss 832/19 entschieden, dass das Bedienen des Touchscreens in einem Tesla-Fahrzeug während der Fahrt als Ablenkung gilt und somit gegen das Straßenverkehrsrecht verstößt. Der Autofahrer wurde mit einer Geldbuße und Punkten in Flensburg bestraft, weil er seine Aufmerksamkeit von der Straße abgewandt hatte.

Das Gericht betonte, dass das Bedienen des Touchscreens im Auto die Fähigkeit des Fahrers, auf gefährliche Situationen im Straßenverkehr rechtzeitig zu reagieren, beeinträchtigen kann. Daher ist es wichtig, während des Fahrens aufmerksam zu bleiben und sich nicht von elektronischen Geräten ablenken zu lassen.

Dieses Urteil zeigt die Wichtigkeit, sich an die Verkehrsregeln zu halten und die volle Aufmerksamkeit auf die Straße zu richten, um Unfälle und gefährliche Situationen zu vermeiden. Fahrer von Tesla-Fahrzeugen sollten sich bewusst sein, dass das Bedienen des Touchscreens während der Fahrt gegen das Straßenverkehrsrecht verstößt und zu Konsequenzen führen kann.

2023-02-08T15:30:01+02:00Februar 8th, 2023|Categories: Bußgeldbescheid, Fahrerlaubnis, Fahrverbot, Urteile, Wissenswertes|