Abgasskandal Thermofenster VG Schleswig

Abgasskandal Thermofenster VG Schleswig

Abgasskandal: Verwaltungsgericht erklärt Thermofenster für unzulässig

Das Verwaltungsgericht Schleswig,Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht, Urt. v. 20.02.2023 – 3 A 113/18, hat jetzt entschieden, dass die Freigabe durch das Kraftfahrt-Bundesamt für verschiedene Modelle des VW-Golf mit dem Motortyp EA 189 rechtswidrig war. Das Gericht verneinte eine konkrete Gefahr für Motor und Betriebssicherheit, die nach dem EuGH ausnahmsweise eine Zulassung von Abschalteinrichtungen wie dem Thermofenster ermöglicht. Eine Abschalteinrichtung wie die Thermofenster darf nur ausnahmsweise zugelassen werden, wenn sie zur Vermeidung einer schweren Gefahr für den Motor und den sicheren Betrieb des Fahrzeugs notwendig ist.

Das Verwaltungsgericht hat festgestellt, dass die Verwendung eines Thermofensters bei der Abgasrückführung eine unzulässige Abschalteinrichtung darstellt. Auch die “Taxi-Schaltung” und die ab einer Höhe von 1000 m reduzierte Abgasrückführung sind unzulässige Abschalteinrichtungen.

Das Kraftfahrt-Bundesamt ist verpflichtet, geeignete Maßnahmen zur Herstellung rechtmäßiger Zustände zu ergreifen, wenn das Urteil rechtskräftig wird. Der Deutsche Umwelthilfe e.V. hat jedoch keinen Anspruch auf eine bestimmte Maßnahme. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da die ausformulierten Urteilsgründe derzeit noch nicht vorliegen.

Das Verwaltungsgericht hat die Berufung zum Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgericht sowie die Sprungrevision zum Bundesverwaltungsgericht zugelassen, da die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat. Rechtsmittel können innerhalb eines Monats nach Zustellung des vollständigen Urteils eingelegt werden.

2023-02-28T14:39:04+02:00Februar 28th, 2023|Categories: Abgasskandal, Allgemein, Kfz-Kaufvertrag, Presse, Urteile, Wissenswertes|