Laut aktuellen lokalen Presseberichten wurden in Dortmund im Mai 215 Fahrverbote angeordnet, fast doppelt so viele wie ein Jahr zuvor (116). Ein Hauptgrund war die Verschärfung der Straßenverkehrsordnung ab dem 28.April, die bei Geschwindigkeitsüberschreitungen ab 21km/h innerorts ein Monat Fahrverbot vorsah.
Da die Vorschrift aufgrund eines Formfehlers ungültig ist, prüft die Bezirksregierung in Arnsberg die seit dem 28.04. verhängten Fahrverbote. Es ist davon auszugehen, dass die meisten Fahrverbote wieder aufgehoben werden. 12 in Verwahrung gegebene Führerscheine wurden bereits zurückgesandt.
Fazit: Nach dem alten und aktuell wieder gültigen Bußgeldkatalog entfällt das einmonatige Fahrverbot bei Geschwindigkeitsüberschreitungen von 21-25km/h innerhalb geschlossener Ortschaften. Bestehen bleibt ein Bußgeld in Höhe von 80€ und die Eintragung von einem Punkt ins Flensburger Fahreignungsregister.