Neue StVO und kein Ende

Neue StVO und kein Ende

Die neue StVO besagt ab Ende April: bei 21 km/h innerorts und 26 km/h außerorts, einmonatiges Fahrverbot.

Diese Verschärfung der StVO ist derzeit außer Vollzug gesetzt, weil ein formeller Fehler vorliegt. Seit Wochen ringen Bund und Länder um eine Lösung, wie es nun weitergeht.  Im Nachhinein sah sogar das Bundesverkehrsministerium den einmonatigen Verlust des Führerscheins bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung ab 21 bzw. 26km/h als unverhältnismäßig an.

Bundesverkehrsminister Scheuer hat nun einen Kompromissvorschlag vorgelegt:

die Geschwindigkeitsgrenzen bleiben erhalten – die Sanktionen werden entschärft. Man verliert den Führerschein bei einem erstmaligen Verstoß, wenn der bzw. die FahrerIn mit mindestens 21 Kilometern pro Stunde zu schnell in einer Tempo-30-Zone vor Schulen und Kindergärten geblitzt wird. Wer grundsätzlich mit 21 km/h zu schnell innerorts fährt, verliert den Führerschein nicht.

Außerorts soll folgendes gelten: kein einmonatiges Fahrverbot für diejenigen, die mit über 26 Kilometern pro Stunde zu schnell geblitzt werden – sondern nur für diejenigen, die an Baustellen auf Autobahnen derart zu schnell fahren.

Es bleibt spannend, wer sich am Ende durchsetzen wird.

2020-08-20T17:20:47+02:00August 20th, 2020|Categories: Allgemein, Fahrerlaubnis, Fahrverbot, informell, Wissenswertes|