Positive Nachrichten für Autofahrer in Coronazeiten

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Autofahrer müssen momentan kein Bußgeld befürchten, wenn Sie einen Hauptuntersuchungstermin verstreichen lassen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Das Bundesverkehrsministerium hat den Polizeibehörden empfohlen vorübergehende zeitliche Überschreitungen um bis zu vier Monate nicht zu ahnden. Normalerweise darf ein HU-Termin maximal um zwei Monate überschritten werden, danach ist ein Bußgeld i.H.v. 15€ fällig. Sind es zwischen vier und acht Monate, steigt das Bußgeld auf 25 Euro. Wurde der TÜV-Termin um mehr als acht Monate überzogen, werden 60 Euro fällig.

Tipp: Möchten Sie ihr Auto fit für die HU machen? Viele Werkstätten bieten jetzt einen Abhol- und Bringservice an, damit insbesondere ältere Autobesitzer nicht aus dem Haus müssen.

2020-07-27T15:42:38+01:00Juli 27th, 2020|Categories: Allgemein, Bußgeldbescheid, informell, Wissenswertes|