Autofahrer aufgepasst ! Blick nach hinten kann grob fahrlässig sein.
Während einer Autofahrt darf der Kfz-Führer nur sehr kurz und ohne vollständiges Umdrehen zu einem Kind auf der Rückbank schauen. Anderenfalls handelt der Fahrer grob fahrlässig und muss bei einem Unfall evtl. einen Teil des Schadens selbst tragen. Sachverhalt: in einem gemieteten Fahrzeug war ein Mann mit seinem rechts hinter ihm sitzenden Sohn auf der Autobahn unterwegs. Bei einem kurzen Blick über die Schulter registrierte der Fahrer, dass sein Sohn etwas in der Hand hielt, das der Mann nicht sofort erkennen konnte. Er befürchtete, es könne ein gefährlicher Gegenstand sein, deshalb beendete er in stockendem Verkehr einen Fahrspurwechsel und drehte sich nun vollständig um. Dabei sah er ein vor ihm abbremsendes Motorrad zu spät und fuhr auf dieses auf. Bei [...]