Fiktive Abrechnung bei Kaskoschaden
Nicht immer lässt sich nach einem Verkehrsunfall Ersatz von einem Unfallgegner oder dessen Versicherung bekommen. Haftet kein Verursacher für den Schaden am eigenen Fahrzeug, bleibt nur eine eventuell bestehende Vollkaskoversicherung übrig. Doch kann man sich auch von der Vollkaskoversicherung den Schaden auszahlen lassen - also „fiktiv“ mit dieser abrechnen oder ist man gezwungen eine Werkstattrechnung einzureichen? Die Antwort ist eindeutig: Eine fiktive Abrechnung ist möglich! Doch gibt es Einzelheiten zu beachten. Wer eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen hat, der ist damit einen Vertrag eingegangen. Diesem Vertrag liegen spezielle Bedingungen, die sogenannten AKB, zu Grunde. In diesen finden sich Regeln zur fiktiven Abrechnung, die allerdings recht allgemein gehalten sind. Zusammengefasst steht in den AKB, dass die „erforderlichen Kosten“ erstattet werden. Doch was ist [...]