Bundesverfassungsgericht stärkt Rechte der Autofahrer

Jedes Jahr ergehen Millionen von Bußgeldbescheiden wegen angeblichen Verstößen im Straßenverkehr.

Bei sog. standardisierten Messverfahren ist die Verteidigung oft erschwert, da die Gerichte die Messung nur dann überprüfen müssen, wenn konkrete Anhaltspunkte für Messfehler vorliegen.

Wurde das Messgerät von seinem Bedienpersonal standardmäßig, also in geeichtem Zustand gemäß der Betriebsanleitung des Herstellers und den Zulassungsbestimmungen der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt entsprechend verwendet, müssen die Gericht keine weiteren technischen Prüfungen vornehmen.

Umso wichtiger für die Verteidigung ist es, die sog. Rohmessdaten und die Lebensakte des Messgerätes zu erhalten. Denn nur dadurch kann der Verteidiger überprüfen, ob und welcher Messwert einwandfrei dem angezeigten Fahrzeug zuzuordnen ist.

Gängige Praxis der Gerichte was es bisher, dem Verteidiger den Zugang zu diesen Daten zu verwehren. Zuletzt hatte auch das OLG Bamberg im konkreten Fall so entschieden.

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG 2 BvR 1616/18) hat den Richtern vom OLG Bamberg, sowie allen anderen Richtern die so verfahren, nunmehr einen Riegel vorgeschoben und geurteilt, dass diese Rechtsprechung den Autofahrer in seinem Grundrechten auf ein faires Verfahren verletzt.  Für viele Betroffene kommt dieses Urteil leider zu spät, für zukünftige Verfahren kann den Betroffenen ein Einblick in die gesamte Akte aber nicht mehr verwehrt werden.

Dies erhöht die Chancen auf eine erfolgreiche Verteidigung in Bußgeldverfahren.