Gericht verbietet Geschwindigkeitsmessung durch Section Control

Gericht verbietet Geschwindigkeitsmessung durch Section Control

Section Control Streckenradar

Bußgeldbescheid durch Streckenradar

Eine, jedenfalls in Deutschland, neue Art der Geschwindigkeitsmessung ist die sog. Section Control. Hierbei wird die Geschwindigkeit nicht an einem bestimmten Punkt, sondern die Durchschnittsgeschwindigkeit über eine längere Strecke gemessen. Die Fahrzeuge werden an zwei Kontrollpunkten erfasst und deren Durchschnittsgeschwindigkeit ermittelt durch das sogenannte Streckenradar. Liegt die Durchschnittsgeschwindigkeit über der erlaubten Höchstgeschwindigkeit erfolgt eine Weiterleitung der Daten des Fahrzeuges an die Bussgeldstelle.

Das Verwaltungsgericht Hannover, in deren Zuständigkeit befindet sich die erste Teststrecke (B6 in Laatzen bei Hannover), hat jetzt in einem Eilverfahren entscheiden, dass für eine sog. Section Control Anlage die gesetzliche Grundlage fehlt und dem Land Niedersachsen untersagt, die amtlichen Kennzeichen der Fahrzeug, die durch diese Section Control fahren, zu erfassen. Mit der jeweiligen Erfassung der Daten werde in das verfassungsrechtlich garantierte informationelle Selbstbestimmungsrecht eingegriffen, was ohne gesetzlicher Ermächtigungsgrundlage nicht zulässig ist. Dies gelte auch für Anlagen, die sich im Probebetrieb befinden.

Damit sind alle bisher durchgeführten Messungen rechtswidrig. Die Betroffenen sollten sich in jedem Fall anwaltlich beraten lassen.
Wir empfehlen bereits im Anhörungsverfahren auf die Rechtswidrigkeit hinzuweisen und eine Verfahrenseinstellung zu beantragen. Sollte ein Bußgeldbescheid ergangen sein, sollte gegen diesen Einspruch eingelegt werden.

Sollte sie unter den Betroffenen sein, können Sie sich gerne bei uns melden unter 0231-5557850.

Einen Bussgeldrechner finden Sie zudem auch auf unserer Webseite unter https://www.ps-verkehrsrecht.de/bussgeldrechner/

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