Gericht verbietet Geschwindigkeitsmessung durch Section Control

2019-03-13T15:04:05+01:00März 13th, 2019|Kategorien: Bußgeldbescheid, Urteile|Tags: , , , , |

Bußgeldbescheid durch Streckenradar Eine, jedenfalls in Deutschland, neue Art der Geschwindigkeitsmessung ist die sog. Section Control. Hierbei wird die Geschwindigkeit nicht an einem bestimmten Punkt, sondern die Durchschnittsgeschwindigkeit über eine längere Strecke gemessen. Die Fahrzeuge werden an zwei Kontrollpunkten erfasst und deren Durchschnittsgeschwindigkeit ermittelt durch das sogenannte Streckenradar. Liegt die Durchschnittsgeschwindigkeit über der erlaubten Höchstgeschwindigkeit erfolgt eine Weiterleitung der Daten des Fahrzeuges an die Bussgeldstelle. Das Verwaltungsgericht Hannover, in deren Zuständigkeit befindet sich die erste Teststrecke (B6 in Laatzen bei Hannover), hat jetzt in einem Eilverfahren entscheiden, dass für eine sog. Section Control Anlage die gesetzliche Grundlage fehlt und dem Land Niedersachsen untersagt, die amtlichen Kennzeichen der Fahrzeug, die durch diese Section Control fahren, zu erfassen. Mit der jeweiligen Erfassung [...]